Zitat:
|
Zitat von GigMan

jetzt weiß ich woher du deine grauen hast 
das kommt vom vielen anlügen der kunden - gell ?

|
was hab ich davon wenn ich 1x wen bescheiss und der dann 1. nie wieder kommt und mich 2.überall schlecht macht?
ausserdem will ich nicht in der angst leben müssen,eventuell zufällig wen zu treffen,der bei mir was abgeschlossen hat und mir dann irgendwas ins kreuz haut vor lauter zorn??!
seit 15.01.2005 gilt die neue EU-Vermittlerrichtlinie!
zu jedem abschluss, ganz egal ob fremdwährungskredit, einfache umschuldung, fahrzeugleasing, pensionsvorsorge....ja sogar zu einer haushaltsversicherung MUSS es ein beratungsprotokoll geben (weiss nicht wie weit das schon bekannt ist)
in diesem protokoll werden klipp und klar die bedürfnisse des kunden und im speziellen die dinge,die der kunde auf keinen fall möchte, festgehalten (das sind so "unwichtige" dinge wie
prämienerlass im krankheitsfall,
prämienerlass im falle von invalidität, gesicherter kapitalaufbau usw...)
in diesem protokoll steht der berater mit namen,adresse und gewerbescheinnummer.
so ein protokoll darf aber nur ein staatl.geprüfter versicherungsfachmann oder ein vermögensberater unterschreiben - somit ist der kreis der berechtigten schoneinmal stark eingeschränkt!!
sollt ich einem irgendwas einreden, dann unterschreibt der sicher das protokoll nicht!
sollt er glauben, er wäre über den tisch gezogen worden, dann kann er zum konsumentenschutz gehen, dort fragens ihn dann nach dem beratungsprotokoll.
hat er bei mir ein produkt abgeschlossen,das NICHT dem entspricht was er wollte,dann war das eine falschberatung und kostet mir den gewerbeschein und ich kann in der branche nie wieder arbeiten - so schauts nämlich aus!!
so viel zum thema graue haare...