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Zitat von worldfly
• Ab wann verfallen Ansprüche auf Arbeitslosengeld in Österreich?
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Dauer des Arbeitslosengeldanspruches
Für welchen Zeitraum Ihnen das Arbeitslosengeld zuerkannt wird (die Bezugsdauer), richtet sich nach der Dauer der vorangegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit und nach Ihrem Alter bei der Antragstellung.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt
20 Wochen, wenn Sie die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt haben und erhöht sich auf
30 Wochen, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches insgesamt 156 Wochen (= 3 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
39 Wochen beträgt die Bezugsdauer, wenn Sie bei der Antragstellung das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre insgesamt 312 Wochen (= 6 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
52 Wochen beträgt die maximale Bezugsdauer, wenn Sie bei der Antragstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 15 Jahre insgesamt 468 Wochen (= 9 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Die jeweilige Bezugsdauer verlängert sich um die Zeit, während der Sie im Auftrag des Arbeitsmarktservice an einer Maßnahme der Nach- und Umschulung oder der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilgenommen haben.
Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes
Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. Der Anspruch ist gegeben, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden.
quelle:
www.arbeiterkammer.at